Nutzungs­bedingungen

Die Verkehrs- und Tarifverbun d Stuttgart GmbH (VVS) mit Sitz Stuttgart, Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart HRB 7357 (folgend: „polygo“) bietet Ihnen unter der Marke polygo an, diese als Weiterentwicklung der bisherigen Kombination Verbundpass/Wertmarke zu nutzen und zusätzlich optional

  1. die Möglichkeit eine Auskunftsfunktion zu nutzen,
  2. einen polygo Nutzeraccount einzurichten und
  3. eine polygo Zugangskarte zu Leistungen von polygo Partnern zu nutzen.


Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen, bevor sie die Leistungen von polygo nutzen. Durch die Nutzung einer polygo Leistung akzeptieren Sie diese Nutzungsbedingungen.

§ 1 polygo Leistungen


polygo bietet Ihnen optional eine Auskunftsfunktion über Wegeketten sowie die Möglichkeit über einen polygo Nutzeraccount Zugang zu polygo Partnerleistungen zu erhalten und diese ggf. mit einer polygoCard zu nutzen. Für die Nutzung der polygo Partnerleistungen müssen Sie einen gesonderten Vertrag mit dem jeweiligen polygo Partner zu dessen Bedingungen schließen. polygo erbringt selbst keine Mobilitätsdienstleistungen oder vermittelt diese.

1.1 polygo Auskunft


Die polygo Auskunft zeigt Ihnen kostenfrei Möglichkeiten auf, Ihre elektronisch angefragte Wegekette mit verschiedenen Verkehrsmitteln zurückzulegen. Bei der Auskunftserteilung handelt es sich um ein reines Gefälligkeitsverhältnis. Das heißt, dass eine Pflicht von polygo zur Auskunftserteilung nicht besteht. Ebenso bestehen mangels Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und polygo keine vertraglichen Ansprüche zwischen Ihnen und polygo. Zur Auskunft ist polygo auf vorab vorhandene Daten der einzelnen Verkehrsdienstleister bzw. von Verkehrsverbünden angewiesen. Diese werden polygo direkt von den jeweiligen Verkehrsdienstleister bzw. den Verkehrsverbünden zur Verfügung gestellt, ohne dass polygo einen Einfluss auf diese hat und ohne dass polygo diese prüft, noch prüfen kann. Eine Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der von Dritten an polygo übermittelten Daten kann polygo daher nicht übernehmen. Die erteilten Auskünfte erfolgen grundsätzlich ohne Gewähr.

1.2 polygo Nutzeraccount


Der polygo Nutzeraccount bietet Ihnen kostenlos die Möglichkeit nach erfolgreicher Registrierung Zugang zu polygo Partnerleistungen zu erhalten sowie persönliche Einstellungen und Sucheinstellungen zu speichern. Für die Inanspruchnahme einzelner polygo Partnerleistungen müssen Sie jeweils einen gesonderten Vertrag mit dem jeweiligen polygo Partner zu dessen Bedingungen schließen. Sofern Kosten für die Nutzung von polygo Partnerleistungen anfallen werden diese direkt vom polygo Partner mit Ihnen abgerechnet. Die polygo Partner sind auf der polygo Homepage aufgelistet. Ein polygo Partner kann jederzeit ausscheiden. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass ein polygo Partner weiter an polygo teilnimmt. Das Speichern von Auskunftsdaten (z.B. einer Adresse) und Sucheinstellungen im polygo Nutzeraccount erfolgt kostenlos und nur nach Ihrer Einwilligung.

1.3 polygoCard


Die polygoCard bietet Ihnen die Möglichkeit, ausgewählte polygo Partnerleistungen zu nutzen. Hierzu müssen Sie mit den polygo Partnern jedoch zuvor einzelne Verträge über die jeweilige Leistung geschlossen haben. Sie entscheiden somit selbst, für welche Leistungen Ihre Karte aktiviert werden soll. Für den Fall, dass polygo Partner die Nutzung ihrer Produkte nicht an den Eigentümer der polygoCard binden, können Sie eine Zweitkarte bestellen und Dritten zur Nutzung überlassen. Hierzu müssen Sie uns mitteilen, welche Funktionen auf der Zweitkarte aktiviert werden sollen. Abhängig vom Leistungsumfang und ob es sich um eine Erst- oder Zweitkarte handelt erhebt polygo eine Bearbeitungsgebühr für die von Ihnen bestellte Karte. Ob und falls ja in welcher Höhe ein Bearbeitungsgebühr erhoben wird, können Sie unter der polygo Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung entnehmen (LINK). Die polygo Partner sind auf der polygo Homepage aufgelistet. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass ein polygo Partner weiter an polygo teilnimmt.

§ 2 Nutzungsberechtigung


2.1 polygo Auskunft


Zur Nutzung der polygo Auskunft ist jede natürliche Person berechtigt. Sie dürfen die polygo Auskunft ausschließlich für private Einzelabfragen nutzen.

2.2 polygo Nutzeraccount


2.2.1 In dem Sie das Formular zur Registrierung eines polygo Nutzeraccounts aufrufen, alle Felder ausfüllen und nach Überprüfung der automatischen Zusammenfassung auf „Registrieren“ klicken, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Verifizierungslink. Wenn Sie diesem Link folgen unterbreiten Sie polygo ein Angebot auf Abschluss eines polygo Nutzeraccount-Vertrages. polygo nimmt Ihr Angebot an, indem polygo Ihnen eine E-Mail mit. Bestätigung zusendet. Der Vertrag kommt zustande, ohne dass polygo Ihnen eine separate Annahmeerklärung übersendet, in dem Ihnen der Zugang zum polygo Nutzeraccount gewährt wird.

2.2.2 Zur Registrierung eines polygo Nutzeraccounts ist jede natürliche, volljährige und geschäftsfähige Person berechtigt, die im Registrierungsformular vollständige und richtige Angaben macht. polygo ist berechtigt Registrierungen zurückzuweisen. Nach der Registrierung müssen Sie alle angegebenen Daten auf dem aktuellen Stand halten. Insbesondere sind Sie verpflichtet, Ihre hinterlegte Emailadresse regelmäßig abzurufen, da polygo diese zur Kommunikation mit Ihnen verwendet.

2.2.3 Sie sind verpflichtet bei der Registrierung ein persönliches und sicheres polygo Passwort festzulegen. Dieses dürfen Sie nicht an Dritte weitergeben. Sie haften für jede Nutzung Ihres polygo Nutzeraccounts mit Ihrem persönlichen Passwort, es sei denn, Sie sind nicht für eine Passwortweitergabe verantwortlich.

2.2.4 Der polygo Nutzeraccount darf nur zu privaten Zwecken genutzt werden.

2.2.5 Sie können Ihren polygo Nutzeraccount jederzeit über die Funktion „Account löschen“ ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. polygo kann Ihnen den polygo Nutzeraccount in Textform per Email an Ihre im polygo Nutzeraccount hinterlegte Emailadresse oder schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

2.2.6 Eine Kündigung nach 2.2.5 oder eine außerordentliche Kündigung des polygo Nutzeraccounts hat keine Auswirkung auf die von Ihnen mit polygo Partnern geschlossenen Verträge. polygo nimmt keine Kündigungen über polygo Partnerleistungen entgegen oder leitet solche an polygo Partner weiter. 2.3 polygoCard

2.3.1 In dem Sie das Formular zur Bestellung einer polygoCard aufrufen, alle Felder ausfüllen und nach Überprüfung der automatischen Bestellübersicht auf „kostenpflichtig Bestellen“ klicken, unterbreiten Sie polygo ein Angebot auf Abschluss eines polygoCard Vertrags. polygo nimmt Ihr Angebot an, indem Ihnen die bestellte polygoCard zugeschickt wird. Die polygoCard geht mit der Übergabe an Sie in Ihr Eigentum über.

2.3.2 Im Falle von Verlust, Diebstahl, Betrug oder einem anderen Risiko der unberechtigten Nutzung der Karte sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich über den telefonischen polygoCard Kundenservice sperren zu lassen.

§ 3 Haftung


3.1 polygo übernimmt keine Haftung für Leistungen von polygo Partnern oder für Daten die polygo von Dritten erhält und im Rahmen von Gefälligkeitsverhältnissen verarbeitet.

3.2 Wenn zwischen Ihnen und polygo ein Vertragsverhältnis besteht, haftet Ihnen polygo für Schäden die von polygo oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden unbeschränkt und unbegrenzt in Fällen

3.2.1 der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

3.2.2 von Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit;

3.2.3 der Übernahme einer Garantie und beim arglistigen Verschweigen von Mängeln.

3.3 In allen anderen nicht in 3.2 genannten Fällen haftet polygo nur in den sonstigen Fällen leichter Fahrlässigkeit, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung von polygo auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von polygo.

3.5 Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Haftungsklausel unberührt.

§ 4 Änderung der Nutzungsbedingungen


4.1 polygo ist berechtigt dieser Nutzungsbedingungen in angemessener Weise neuzufassen. Hierzu wird Ihnen polygo eine Neufassung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen (Synopse) per Email an Ihre im polygo Nutzeraccount hinterlegte Emailadresse übermitteln.

4.2 Die in 4.1 genannte Neufassung gilt als von Ihnen genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb der Ankündigungsfrist schriftlich oder in Textform per Email an den polygo Kundenservice widersprechen oder nach Ablauf der Ankündigungsfrist polygo Leistungen weiter nutzten. polygo wird Sie bei der Übermittlung der in 4.1 genannten Neufassung besonders auf die Bedeutung Ihres Schweigens hinweisen.

4.3 Widersprechen Sie einer Neufassung, kündigen Sie damit zugleich alle Verträge über polygo Nutzeraccount-Vertrag. 2.2.5 bleibt unberührt. Diese Kündigung hat keine Auswirkung auf Verträge die Sie direkt mit polygo Partnern geschlossen haben.

§ 5 Sonstiges


5.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

5.2 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der restlichen Nutzungsbedingungen im Ganzen nicht berührt.